Allg. Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Eiscafé Negri
GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Vermietung von Eisvitrinen, Eismobil und sonstigem Zubehör, unabhängig vom Ort der Belieferung. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.
PREISE
Alle Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro. Sofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die vereinbarten Preise. Wir behalten uns dennoch vor, bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung des Mietmaterials einen zusätzlichen Reinigungsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Es gilt der jeweils vereinbarte Preis. Bei allen Aufträgen sind 50 % des Angebots- bzw. Rechnungsbetrages als Vorkasse bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn zahlbar. Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich das Eiscafé Negri vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von einer Zahlungspflicht entbunden. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 9% bei Verbrauchern 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden.
AUFTRAGSERTEILUNG
Für den Umfang des Auftrags ist die schriftliche Auftragserteilung/ Auftragsbestätigung maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen oder Erweiterungen der Leistung bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderungen des Auftragses ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die Änderung schriftlich mitzuteilen. Die Änderung wird nur wirksam, wenn wir die Änderung schriftlich bestätigt.
ANLIEFERUNG
Für die Lieferung gelten die vereinbarten Termine. Verschieben sich auf Wunsch des Kunden die vereinbarten Anfangs- oder Endzeiten, ist das Eiscafé Negri berechtigt, die entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Es besteht keine Haftung für Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben oder die auf höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen oder Gewalttaten beruhen. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse.
STORNIERUNG
Die Stornierung von bereits erteilten Aufträgen für die Vermietung von Eisvitirnen und Eismobil ist innerhalb von 2 Monaten kostenfrei. Danach ist das Eiscafé Negr berechtigt bei einer Stornierung von weniger als 2 Wochen den vollen Betrag laut Auftragsbestätigung.
RÜCKTRITT
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist das Eiscafé Negri um Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Eiscafé Negri berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
MÄNGEL
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. direkt bei Abholung erfolgt. Für den Umgang mit leihweise überlassenen Gegenständen und Geräten sind die Anweisungen unseres Personals unbedingt zu beachten. Für durch den Kunden vorgenommene unsachgemäße Benutzung an den Mietgeräten entstandene Mängel übernimmt das Eiscafé Negri keine Haftung.
HAFTUNG
Das Eiscafé Negri ist dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe.
MIETMATERIAL, ÜBERGABE/RÜCKGABE
Das Mietmaterial bleibt Eigentum von Eiscafé Negri. Alle Geräte sowie gemietetes Zubehör sollen nach Gebrauch mit haushaltsüblichem Spülmittel gereinigt und mit klarem Wasser nachgespült und sodann abgetrocknet werden. Nimmt der Kunde das Mietmaterial über eine vereinbarte Dauer hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mietdauer verpflichtet. Beschädigte oder fehlende Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile Heidelberg. Das Eiscafé Negri ist berechtigt, den Kunden auch an seinen allgemeinen oder besonderen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen.
Stand April 2024